Medizinrecht Putensen

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Rechtsanwältin Christine Putensen

Patientenrecht und Versichertenrecht

Im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder anderer heilkundiger Behandlung kann es immer wieder passieren, dass Behandlungsfehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Aufklärungsfehler passieren, und es damit zu Behandlungsschäden kommt, die eine umfassende Beratung oder eine außergerichtliche bzw. gerichtliche Interessenvertretung erforderlich machen.

Gerne unterstütze ich Sie hierbei als Patientenanwältin bei Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der norddeutschen Ärztekammer sowie bei der Durchführung von Haftungsprozessen zur Geltendmachung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen wegen körperlicher oder seelischer Schäden und Geburtsschäden, die infolge der ärztlichen oder zahnärztlichen Fehlbehandlung oder im Rahmen einer Geburt entstanden sind.

Neben Behandlungsfehlern kommt es öfter auch zu Aufklärungsfehlern, die ebenfalls eine Arzthaftung begründen können. Denn der Patient ist und bleibt Herr seines Selbstbestimmungsrechts, weshalb er vor einer medizinischen Behandlung auch hinreichend aufzuklären ist.

Typische Aufklärungsfehler liegen entweder darin, dass überhaupt kein Aufklärungsgespräch erfolgt ist, oder ein solches nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, insbesondere weil nicht über Behandlungsalternativen gesprochen wurde oder die Aufklärung nicht rechtzeitig vor dem Eingriff oder dem Behandlungsbeginn stattgefunden hatte.

Im Bereich des Versichertenrechts kommt es häufig vor, dass Krankenversicherungen die  Kosten für Medikamente oder Behandlungen nicht übernehmen oder eine Erstattung der verauslagten Kosten verweigern, was für den Versicherungsnehmer verheerende Folgen haben kann.
Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Versicherungen stehe ich Ihnen ebenso gerne zur Seite.

Sollten Sie einen Bedarf an rechtlicher Hilfestellung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.